Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeinde Lauf wurde vermehrt darauf aufmerksam gemacht, dass in letzter Zeit häufiger im Bereich der Schule und dem Kindergarten Fahrzeuge auf dem Gehweg parken.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Parken auf Gehwegen, sofern es nicht durch Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt ist, nach der Straßenverkehrsordnung verboten ist.
Insbesondere aus Gründen der Sicherheit und Rücksichtnahme für die anderen Verkehrsteilnehmer bitten wir Sie, diese Regelung zu beachten.
Gehwege sind für Fußgänger gedacht, vor allem für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die darauf angewiesen sind, sicher und ungehindert zu laufen.
Das Parken auf Gehwegen führt nicht nur zu einer Behinderung des Fußverkehrs, sondern stellt auch eine Gefahr dar. Fahrzeuge, die auf Gehwegen abgestellt werden, erschweren den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und erhöhen das Unfallrisiko.
Wir bitten Sie daher, in Zukunft auf die Einhaltung der Verkehrsregeln zu achten und nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen zu parken.
Verstöße gegen das Parkverbot können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!
Die Gemeindeverwaltung