Am 07.11.2023 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung nach sorgsamer Abwägung der Vor- und Nachteile einstimmig beschlossen, einen Grundstücksteil auf Laufer Gemarkung unterhalb der Schwarzwaldhochstraße zur Errichtung einer Windkraftanlage (ein Windrad) zu verpachten.
Zunächst wird betont, dass die Transparenz und Öffentlichkeit seit Beginn des Meinungsbildungsprozesses im Vordergrund stand. Die Gemeinderatssitzung vom 07.03.2023, in der das Thema erstmals behandelt wurde, war bereits öffentlich. In dieser Sitzung wurden umfassende Informationen zum Vorhaben des Investors Matthias Griebl in Zusammenarbeit mit dem E-Werk Mittelbaden präsentiert. Sämtliche Unterlagen sind seither öffentlich zugänglich und die gestellten Fragen wurden ausführlich beantwortet.
Aus aktuellem Anlass werden wir zeitnah die vorhandenen und zukünftigen Informationen unter www.lauf-schwarzwald.de auf der Eingangsseite unter dem Punkt „Informationen zum geplanten Laufer Windrad“ noch übersichtlicher zusammenfassen. Wie bisher können wir Ihnen die Informationen auch auf anderem Wege zukommen lassen.
Die Laufer Bürger Hans Doninger und Martin Schnurr, die sich als Vertrauenspersonen für ein Bürgerbegehren bei der Gemeinde gemeldet haben, möchten die Entscheidung des Gemeinderats nicht akzeptieren und streben seither einen Bürgerentscheid an.
Dafür sind in Baden-Württemberg seit 2015 bei Gemeinden unserer Größenordnung die Unterschriften von 7 % der Wahlberechtigten für die Antragstellung erforderlich. Zum Stichtag 05.02.2024, an dem die Unterschriften von den Vertrauenspersonen eingereicht wurden, hatte die Gemeinde Lauf 3.324 Wahlberechtigte. Demnach waren 233 Unterschriften erforderlich, um einen Bürgerentscheid zu beantragen.
Eingereicht wurden 301 Unterschriften. Bei fünf ungültigen Unterschriften ergeben sich 296 Unterzeichnende für einen Bürgerentscheid, so dass das Unterschriftenquorum erreicht wurde.
Der Antrag lautet, dass darüber abgestimmt wird, ob die Gemeinde den Grundstücksteil zur Errichtung einer Windenergieanlage verpachten darf. Diese Entscheidung schließt nicht aus, dass ein Dritter eine Fläche zur Errichtung einer Windenergieanlage zur Verfügung stellt und sie schließt insbesondere nicht aus, dass die weiteren geplanten 10 Windkraftanlagen an der Schwarzwaldhochstraße bei den Nachbarkommunen gebaut werden. Diese können die Laufer Bürgerinnen und Bürger nicht verhindern. Davon unabhängig ist die Genehmigungsfähigkeit der Anlagen durch die Genehmigungsbehörden.
Die Gemeinde zeigte sich von Anfang an offen für einen Bürgerentscheid, auch wenn dies rechtlich nicht zwingend erforderlich war. Man hätte den einstimmigen Gemeinderatsbeschluss bereits mit der Vertragsunterzeichnung vollziehen können. Trotzdem signalisierten wir gegenüber den Vertrauenspersonen nach Absprache mit dem Gemeinderat die Bereitschaft, einen Bürgerentscheid zuzulassen und haben die Erstellung des Unterschriftenformulars konstruktiv begleitet.
Die formelle Entscheidung zur Durchführung eines Entscheids bleibt dem Gemeinderat vorbehalten, der diese voraussichtlich in der nächsten Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 treffen wird.
Wir werden vorschlagen, den Bürgerentscheid am 09.06.2024 – zusammen mit den Europa- und Kommunalwahlen durchzuführen, um eine möglichst hohe Beteiligung und damit ein repräsentatives Stimmungsbild der Bevölkerung zu erreichen.
Der Gemeinde Lauf ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger bei dieser Entscheidung mitzunehmen. Die Antragsteller und Unterzeichnenden haben entschieden, dass sie diese Frage nicht alleine dem Gemeinderat und der Bürgermeisterin überlassen möchten. Es wird Wert darauf gelegt, dass man sich vor einer Entscheidung am 9. Juni mit den Fakten auseinander setzt und ruft dazu auf, sich nach Abwägung aller Vor- und Nachteile aktiv an der Abstimmung zu beteiligen.