Anerkennung des Mindestflurkonzepts | Aktuelle Nachrichten und Informationen

der Gemeinde Lauf

Anerkennung des Mindestflurkonzepts

Im November 2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Lauf die Erstellung eines Mindestflurkonzepts beschlossen. Dieses wurde nun durch das Landratsamt Ortenaukreis – Amt für Landwirtschaft – anerkannt.

Auf Grundlage des Mindestflurkonzepts können nun die Verträge mit den Landwirten gemäß der Landschaftspflegerichtlinie und unter Berücksichtigung des anerkannten Mindestflurkonzepts über die Geschäftsstelle des Landschaftserhaltungsverbands Ortenaukreis vorbereitet und abgeschlossen werden.

Bei Interesse bzgl. eines Vertrags gemäß der Landschaftspflegerichtlinie können Sie sich direkt an den Landschaftserhaltungsverband Ortenaukreis, Tel. 0781/8057312, lev@lev-ortenaukreis.de, wenden.

Frau Dr. Ostermann vom Landschaftserhaltungsverband wird beim nächsten Landschaftspflege-/Weidetierhalter-Stammtisch am Montag, 08. September, um 19 Uhr, im Ratssaal der Gemeinde Lauf anwesend und für Ihre Fragen verfügbar sein.