Der Gutachterausschuss hat gemäß § 196 Baugesetzbuch i.V.m. § 12 der Gutachterausschussverordnung und § 13 ff der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 auf Grundlage der Kaufpreissammlung für das gesamte Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden, unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands, flächendeckend zum Stichtag 01.01.2025 ermittelt.
Diese wurden am 14.05.2025 beschlossen und am 27.06.2025 veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite der Stadt Achern unter folgendem Link: https://www.achern.de/de/Unsere-Stadt/Bauen-Wohnen/Bodenrichtwerte veröffentlicht.
Diese Internetseite kann auch auf der Homepage der Gemeinde Lauf unter Wohnen und Leben → Bodenrichtwerte oder mit dem Link: https://www.achern.de/de/Unsere-Stadt/Bauen-Wohnen/Bodenrichtwerte aufgerufen werden.
Bodenrichtwerte und die dazugehörigen Bodenrichtwertkarten sind auf der Homepage von Boris-BW veröffentlicht.
Anfragen oder Anträge an:
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Achern
Stadtverwaltung Achern
Illenauer Allee 70
77885 Achern
Kontakt: Frau Fontana, Tel. 07841 642-1284