Die Beantragung des Wahlscheins über das Internet ist bis Mittwoch, 19. Februar 2025, 12:00 Uhr möglich, danach nur noch bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, persönlich im Rathaus.
Ausnahme: bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15 Uhr oder sofern glaubhaft versichert wurde, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen oder verloren gegangen ist, kann bis Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Gemeinde Lauf, Bürgerservice, Hauptstraße 70 ein neuer Wahlschein beantragt werden.
Am Samstag, 22. Februar 2025, von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Sonntag, 23. Februar 2025, von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist unter folgender Nummer eine Rufbereitschaft eingerichtet: 0171/1419520.
Achtung: verkürzte Fristen!
Die Zustellung der Wahlunterlagen kann erst erfolgen, wenn der Gemeinde die Stimmzettel vorliegen, frühestens ab 10.02.25!
Denken Sie daran: Die Post kann auch nicht fliegen🛬
Bei allen weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice sowie des Hauptamtes zur Verfügung.
Unser Tipp:
Gehen Sie, wenn möglich, im Wahllokal wählen!