Fahren mit Fahrzeugen auf dem Laufer Friedhof | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Fahren mit Fahrzeugen auf dem Laufer Friedhof

In letzter Zeit musste leider vermehrt festgestellt werden, dass der Laufer Friedhof von Privatpersonen mit deren motorisierten Fahrzeugen befahren wird.

Wir weisen darauf hin, dass das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Kinderwagen, Rollstühlen, Rollatoren sowie Fahrzeugen der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbebetreibenden, nicht gestattet. Für den Transport von Erde, Pflanzen etc. können die von der Gemeinde bei der Friedhofshalle platzierten Schubkarren benutzt werden.

Wir bitten dies zu beachten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Friedhofsverwaltung
Gemeinde Lauf