Fahrrad fahren auf dem Gehweg – ist das erlaubt? | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Fahrrad fahren auf dem Gehweg – ist das erlaubt?

Das Fahrradfahren auf dem Gehweg ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich verboten.

Kinder mit dem Fahrrad bilden auf dem Gehweg jedoch die Ausnahme. Nach StVO darf ein Kind mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, wenn es das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für Kinder, die jünger als 8 Jahre sind, ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg sogar Pflicht, es sei denn, es ist ein Radweg vorhanden, der baulich von der Fahrbahn getrennt ist. Im Alter zwischen 8 und 10 Jahren kann es sich ein Kind aussuchen, ob es auf der Straße, dem Rad- oder dem Gehweg Fahrrad fährt. Wie ist es aber mit erwachsenen Radfahrern, die solche Kinder begleiten? Begleitende Aufsichtspersonen (Mindestalter 16 Jahre) dürfen mit ihrem Fahrrad ebenfalls den Gehweg nutzen. Das Kind darf in diesem Fall allerdings nicht älter als 8 Jahre alt sein.

Sofern es sich um einen gemeinsamen Rad- und Fußweg handelt und dieser durch Beschilderung gekennzeichnet ist, ist das Fahrradfahren erlaubt.