Der Kreistag des Ortenaukreises hat auch für das Jahr 2025 die Förderung der Bergbauernbetriebe befürwortet und beschlossen, dass der Fördersatz im kreiseigenen Förderprogramm mit 170,00 Euro/ha gezahlt wird. Die Ausgleichszulage beträgt somit für die selbstbewirtschaftete Eigentums- und Pachtfläche in der benachteiligten Agrarzone (nur Steillage) 170,00 Euro je Hektar Hauptfutterfläche.
Nach wie vor sieht der Ortenaukreis einen erheblichen Bedarf für eine zusätzliche Förderung des Kreises für die Bewirtschaftung kleinerer Steillagenflächen, was nicht zuletzt auch zur Freihaltung von typischerweise gefährdeten Freiflächen eine wertvolle Hilfe leistet.
Antragsberechtigt sind diejenigen Landwirte, die eine landwirtschaftliche Fläche zwischen 1,0 ha und 2,99 ha bewirtschaften und nicht in den Genuss der Ausgleichszulage kommen, die im Rahmen des EG-Bergbauernprogramms gewährt wird und zwar unabhängig vom Viehbestand.
Dauergrünland, das nicht regelmäßig beweidet wird, wird in die Förderung einbezogen, wenn es regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich abgemäht wird und keinem anderen als dem landwirtschaftlichen Zweck dient.
Von der Förderung ausgenommen ist der Anbau von Sonderkulturen, Reben- und Obstanlagen sowie Weizen.
Die Antragsberechtigten Landwirte können ab sofort bis zum 30. September 2025 mit Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 2006-41 den Antrag auf Gewährung einer Ausgleichszulage für das Kalenderjahr 2025 im Bürgermeisteramt, Zimmer 1, stellen.