Im Jahr 2023 sind bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu wählen.
Gesucht werden in unserer Gemeinde zwei Personen, die am Amtsgericht in Achern und am Landgericht in Baden-Baden als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Gemeinderat stellt eine Vorschlagsliste auf und schlägt dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. In der zweiten Jahreshälfte werden aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen gewählt.
Die folgenden Voraussetzungen muss ein Schöffe nach dem Gerichtsverfahrensgesetz (GVG) erfüllen:
Wohnort: Gemeinde Lauf
Alter: Bewerber/innen müssen am Stichtag 01.01.2023 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein
Staatsangehörigkeit: Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige
Weitere Einschränkungen: Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Des Weiteren sollen Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, usw.) und Religionsdiener nicht zu Schöffen gewählt werden.
Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung – körperliche Eignung.
Interessenten für dieses Schöffenamt beziehungsweise Jugendschöffenamt können sich bis zum 24. März 2023 bei der Gemeinde Lauf, Tel. 07841/2006-12 oder hauptamt@lauf-schwarzwald.de bewerben.
Weitere Informationen zur Schöffenwahl 2023 erhalten Sie auch auf der Homepage des Bundesjustizministeriums https://schoeffenwahl2023.de/ und auf der Homepage des Bundesverbands ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. https://schoeffen.de/. Dort sind entsprechende Formulare für Bewerber/innen eingestellt.