Genehmigung des Generalentwässerungsplans für Lauf | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Genehmigung des Generalentwässerungsplans für Lauf

Ein Generalentwässerungsplan (GEP) ist die Grundlage für eine geordnete Abwasserbeseitigung in einer Gemeinde. Er zeigt auf, wie Schmutz- und Regenwasser gesammelt, abgeleitet und behandelt werden und berücksichtigt dabei sowohl ökologische als auch rechtliche Vorgaben. Ein solcher Plan ist jeweils für 20 Jahre gültig, danach muss die Neuerteilung einer Genehmigung mit entsprechend aktuellen Unterlagen beantragt werden.

Die Gemeinde Lauf hat im Jahr 2019 den Antrag auf Erteilung eines Generalentwässerungsplans beim Amt für Umweltschutz – Untere Wasserbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis gestellt. Im weiteren Verfahren wurden von der Genehmigungsbehörde mehrere ergänzende Unterlagen und Gutachten nachgefordert, die von der Gemeinde über das zuständige Ingenieurbüro erstellt und zuletzt im Juni 2025 eingereicht wurden. Nun liegt das Gesamtwerk vollständig vor – und damit inzwischen auch die Genehmigung, die die Gemeinde im August 2025 erhalten hat. Die nun erteilte wasserrechtliche Erlaubnis gilt bis zum 31. Dezember 2040.

Mit dieser Genehmigung ist ein wichtiger Meilenstein erreicht: Zum einen gibt sie Rechtssicherheit für den Betrieb der vorhandenen Anlagen, zum anderen schafft sie die Voraussetzung für künftige Projekte. So konnte nun aufgrund dieser Genehmigung auch die Genehmigung für den Bau des Regenüberlaufbeckens Aspich erteilt werden, dessen Bau in Kürze beginnt. Gleichzeitig ist der Bau dieses Regenüberlaufbeckens eine Auflage, die sich aus dem Generalentwässerungsplan ergibt.

Damit hat die Gemeinde Lauf ihre „Hausaufgaben“ im Bereich der Abwasserentsorgung schon bald vollumfänglich erledigt und ist mit der wasserrechtlichen Erlaubnis des Generalentwässerungsplans für die kommenden Jahre bestens aufgestellt.