Illegale Entsorgung von Grünschnitt | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Glascontainer Gehrengraben

Illegale Entsorgung von Grünschnitt

Zum wiederholten Mal wurden Grünabfälle auf öffentlichen Flächen, dieses Mal beim Glascontainer Gehrengraben, beseitigt.

Werden pflanzliche Abfälle nicht vorschriftsgemäß entsorgt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Die illegale Entsorgung von Grünschnitt auf einem öffentlichen oder fremden Grundstück, z.B. einer landwirtschaftlichen Fläche oder im Wald, gefährdet nämlich massiv das lokale Ökosystem.

Durch das gedankenlose Wegwerfen können so Neophyten und ortsfremde Pflanzen schnell an Überhand gewinnen und die natürliche Vegetation schnell verändern.

Grünabfälle aus Hausgärten – sofern sie nicht kompostiert werden - werden von den Deponien im Ortenaukreis grundsätzlich kostenlos angenommen. Machen Sie Gebrauch hiervon!