Informationen zur Europa- und Kommunalwahl und dem Bürgerentscheid am 9. Juni 2024 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Informationen zur Europa- und Kommunalwahl und dem Bürgerentscheid am 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags statt. Außerdem wird das Europaparlament neu gewählt und Lauf stimmt über einen Bürgerentscheid ab. Für den Gemeinderat der Gemeinde Lauf sind 14 Mitglieder zu wählen. Für den Kreistag sind im Wahlkreis 3 Kappelrodeck-Sasbach insgesamt vier Mitglieder zu wählen.

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

In der KW 19 wurden in Lauf die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Jeder Wahlberechtigte erhielt eine solche Benachrichtigung. Sie ist zugleich Beleg für die Eintragung im Wählerverzeichnis der Gemeinde Lauf. Die Wahlbenachrichtigung sollte aufbewahrt und am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden. Mit der zugestellten Wahlbenachrichtigung können Sie ab sofort mit diesem Link die Briefwahlunterlagen beantragen:

Briefwahlunterlagen online beantragen

Der Versand der Briefwahlunterlagen kann jedoch erst erfolgen, wenn alle Stimmzettel (Europawahl, Kreistag, Gemeinderat und Bürgerentscheid) aus den Druckereien vorliegen. Dies wird spätestens in der Woche ab dem 22.05.24 der Fall sein.

Briefwahlunterlagen online beantragen

Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigungen können alle Wahlberechtigten über die Homepage der Gemeinde Lauf an 24 Stunden und 7 Tagen in der Woche online schnell und bequem, von zu Hause aus oder von unterwegs, Briefwahl beantragen. Wir empfehlen, diesen Service zu nutzen. Sie helfen somit, schnellstens die Briefwahlunterlagen versandfertig zu machen und nebenbei noch Zeit einzusparen.

Diese Möglichkeit finden Sie auf unserer Homepage www.lauf-schwarzwald.de unter dem Service der eBürgerdienste.

Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen in das online Antragsformular eingetragen werden. Die Unterlagen können Sie sich nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen. Für die automatische Prüfung der Daten werden unter anderem die Eingabe der Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Sollten die Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, wird automatisch ein Hinweis an den Antragsteller gesendet.

Alternativ kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung angebrachte QR-Code aufgerufen werden. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – es muss nur noch das Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse erfasst werden.

Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend per Post zugestellt.

Die Beantragung des Wahlscheins über das Internet ist bis Mittwoch, 5. Juni 2024,12:00 Uhr aktiv.

Danach ist eine Briefwahlbeantragung noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr möglich. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache im Bürgermeisteramt der Gemeinde Lauf, Bürgerservice, Hauptstraße 70 erforderlich, da eine Übersendung der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann.

Persönliche Beantragung bzw. Beantragung mit Vollmacht

Die Unterlagen für die Briefwahl können auch bei persönlicher Vorsprache im Rathaus erhalten werden. Ein rollstuhlgerechter Zugang ist möglich. Die Briefwahlunterlagen können entweder persönlich mit der ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigung abgeholt (Personalausweis/Reisepass zwingend mitbringen), schriftlich oder per Mail an buergerservice@lauf-schwarzwald.de (unter Angabe von Name, Adresse und Geburtsdatum) angefordert werden.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, Sonntag 9. Juni 2024, um 15.00 Uhr möglich. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Sofern ein Wahlberechtigter jedoch glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis Samstag, 8. Juni 2024, 12.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Gemeinde Lauf, Bürgerservice, Hauptstraße 70 ein neuer Wahlschein beantragt werden.

Am Samstag, 8. Juni 2024, von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Sonntag, 9. Juni 2024, von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist unter folgender Nummer eine Rufbereitschaft eingerichtet: 07841/2006-12.

Versand der Stimmzettel

Unabhängig von der Beantragung der Briefwahlunterlagen, erhalten alle Wahlberechtigten im Vorfeld des Wahltags die Stimmzettel für die Kommunalwahlen und den Bürgerentscheid, um sie zu Hause in Ruhe anschauen und dann zur Wahl ins Wahllokal mitnehmen zu können. Die Stimmzettel für die Europawahl werden dagegen nur in den Wahllokalen ausgeteilt. Dort müssen die Stimmzettel für die Gemeinderats- und Kreistagswahlen in den entsprechenden Stimmzettelumschlägen in die Wahlurnen geworfen werden, während es für die Stimmzettel der Europawahl keine Stimmzettelumschläge gibt.

Sehbehinderte und blinde Menschen können vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter (08 00) 00 09 67 10 (gebührenfrei) erhalten.

Bei weiteren Fragen zum Antragsverfahren helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice Carina Baban, Sonja Karcher und Ute Stortz unter folgenden Kontaktmöglichkeiten gerne weiter: Tel. 07841/2006-18, -19 und -41 oder per E-Mail: buergerservice@lauf-schwarzwald.de .

Bei allgemeinen Fragen zu den Wahlen erhalten Sie beim gemeindlichen Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten gerne Auskunft: Tel. 07841/2006-12 oder per E-Mail: hauptamt@lauf-schwarzwald.de .