Landesfamilienpass 2026 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Ausgabe der Gutscheinkarten 2026

Landesfamilienpass 2026

Der nachstehend berechtigte Personenkreis hat die Möglichkeit, einen Landesfamilienpass zu beantragen:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,

  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,

  • Familien, die kinderzuschlags-, wohngeld- oder bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,

  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Anträge auf Ausstellung eines Landesfamilienpasses nimmt das Hauptamt, Zimmer Nr. 03, entgegen. Ansprechpartnerin ist Frau Sabine Steimel, Tel.: 07841/2006-20. Dort erhalten Sie auch die Gutscheinkarten.

Bei Antragstellung von Familien, die bürgergeld-, wohngeld- oder kinderzuschlagsberechtigt sind oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bitten wir um Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides.

Inhaber von Landesfamilienpässen erhalten, die für das Jahr 2026 gültigen Gutscheinkarten, ohne neuen Antrag. Für die Aushändigung ist der Familienpass vorzulegen.

Der Landesfamilienpass berechtigt maximal zwei der eingetragenen Erwachsenen und alle eingetragenen Kinder, entsprechend der Gutscheinkarte, zum kostenlosen oder ermäßigten Eintritt in die dort genannte Einrichtung