Unerlaubte Drohnenflüge | Aktuelle Nachrichten und Informationen

im Bereich der unteren Höfnerstraße

Unerlaubte Drohnenflüge

In letzter Zeit wurden wiederholt Drohnenflüge im Wohngebiet rund um die untere Höfnerstraße beobachtet. Wir möchten in diesem Zusammenhang dringend darauf hinweisen, dass das Fliegen von Drohnen über bewohntem Gebiet strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt und ohne ausdrückliche Genehmigung unzulässig ist. Insbesondere das Filmen oder Fotografieren von Privatgrundstücken stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre dar und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an die geltenden Vorschriften zu halten.

Weitere Infos erhalten Sie unter: EU Drohnenverordnung 2024 - Änderungen und Updates

Ruhestörung ab 22 Uhr vermeiden

Wir möchten außerdem daran erinnern, dass gemäß der Polizeiverordnung der Gemeinde sowie den Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes ab 22:00 Uhr die Nachtruhe beginnt.

Bitte vermeiden Sie ab diesem Zeitpunkt übermäßige Lautstärke - sei es durch Musik, laute Gespräche im Freien oder andere Geräuschquellen. Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn trägt wesentlich zum harmonischen Zusammenleben in unserer Gemeinde bei.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Ihre Gemeindeverwaltung Lauf