Die Burg Neuwindeck befindet sich im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Grundlage hierfür ist ein Überlassungsvertrag aus dem Jahr 1971. Danach wurde die Burg der Gemeinde für Zwecke des Fremdenverkehrs, insbesondere zur Besichtigung sowie als Erholungsstätte, überlassen.
Der Gemeinde ist es gestattet, auf dem Grundstück Veranstaltungen durchzuführen, die überwiegend kulturellen Interessen dienen. Voraussetzung hierfür ist jedoch stets die Zustimmung des Landes Baden-Württemberg. Ebenso kann die Gemeinde die Nutzung der Burgruine mit Zustimmung des Landes einem ortsansässigen Verein für diesen Zweck überlassen.
Der Zugang zum Innenhof der Burg ist für Fußgänger jederzeit möglich. Zusätzlich hat die Gemeinde in Abstimmung mit dem Land auf eigene Kosten einen Schließdienst eingerichtet. Dadurch können Besucherinnen und Besucher den Burgturm an Samstagen und Sonntagen besteigen und die beeindruckende Aussicht genießen – im Sommer (ab April) von 10 bis 18 Uhr sowie im Winter (ab Oktober) von 10 bis 17 Uhr.
Es grüßt Sie herzlichst
Bettina KistBürgermeisterin
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