Im Sinne der guten nachbarschaftlichen Beziehungen haben die beiden Bürgermeisterinnen aus Lauf und Sasbach, Bettina Kist und Dijana Opitz, einen Vertrag zur gegenseitigen Standesamts-Vertretung nach der jeweiligen Beschlussfassung im Gemeinderat unterzeichnet.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag regelt den sogenannten Verhinderungsfall, bei dem der Standesbeamte in der jeweils anderen Gemeinde tätig werden kann. Die Standesamtsbezirke der beteiligten Gemeinden sowie deren Dienstsitze und Zuständigkeiten bleiben dabei unverändert. Seit der Reform im Standesamtswesen war es nicht mehr möglich, Mitarbeiter, die nicht regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, als Standesbeamte zu bestellen. Deshalb dürften sie nur noch bei Eheschließungen tätig werden. Wenn nun krankheits- oder notfallbedingt kein Standesbeamter bei einem der Vertragspartner zur Aufgabenerledigung zur Verfügung steht und anstehende Personenstandsfälle keinen Aufschub bis zur Rückkehr der sonst zuständigen Standesbeamten dulden, können Standesbeamte der anderen Gemeinde etwa bei der Beurkundung von Geburten und Sterbefällen oder Ausstellung von in Einzelfällen dringenden Personenstandurkunden aushelfen.
Die Vertreter beider Gemeinden freuen sich über einen weiteren Baustein einer interkommunalen Zusammenarbeit.
Foto: Bürgermeisterinnen Dijana Opitz und Bettina Kist mit den Hauptamtsleitern Marcel Stöckel (Sasbach) und Melanie Decker (Lauf)